Die Zielvereinbarung beim Persönlichen Budget
Die Zielvereinbarung ist die Grundlage die die praktische Umsetzung des Persönlichen Budgets und sie sollte die individuellen Bedarfe daher möglichst klar abbilden. Für den Abschluss einer Zielvereinbarung zum Persönlichen Budget sind vor allem diese Punkte wichtig: Ausrichtung der individuellen Förder- und Leistungsziele der Leistung, Höhe der Teil- und des Gesamtbudgets, Laufzeit, Nachweise zur sachgerechten Verwendung der Mittel und Qualitätssicherung. Die Vereinbarung sollte möglichst konkret, individuell und überprüfbar formuliert sein (§ 29 Abs. 4 SGB IX).
Wichtige Inhalte
Ziele zur Erreichung der Teilhabe: Welche konkreten Ziele mit dem Budget erreicht werden sollen, diese ergeben sich in der Regel aus der Bedarfsermittlung inklusive Gesamt/Hilfeplanung
Höhe des Budgets: Wie viel Geld monatlich oder für den Bewilligungszeitraum zur Verfügung steht.
Verwendungszweck: Wofür das Budget eingesetzt werden darf, also die genaue Zweckbindung, zum Beispiel Assistenz, Arbeit oder soziale Teilhabe
Laufzeit: Für welchen Zeitraum die Vereinbarung gilt, meist für den Bewilligungszeitraum.
Nachweispflichten: Welche Belege, Berichte oder Verwendungsnachweise verlangt werden.
Qualitätssicherung: Wie geprüft wird, ob die vereinbarten Ziele und die Verwendung passen.
Änderung und Kündigung: Wie die Vereinbarung angepasst oder beendet werden kann; Änderungen sollten schriftlich erfolgen.
Formulierungstipps
Ziele nicht zu allgemein, aber auch nicht zu eng formulieren.
Die Vereinbarung sollte nachvollziehbar und alltagsnah sein.
Wenn Assistenz organisiert wird, sollten auch Vertretung, Ausfall und besondere Kosten mitgedacht werden.
Muster-Zielvereinbarung für Persönliches Budget (§ 29 SGB IX)
Zielvereinbarung
zur Erbringung von Leistungen zur Teilhabe in Form eines Persönlichen Budgets
nach § 29 Abs. 4 SGB IX
zwischen
[Name, Vorname, Geburtsdatum der Leistungsberechtigten]
geboren am [Datum]
wohnhaft [vollständige Anschrift]
(im Folgenden: Budgetnehmer/in)
und
[Name des Leistungsträgers, z. B. Landkreis/kommunaler Träger]
[Anschrift des Leistungsträgers]
(im Folgenden: Leistungsträger)
wird folgende Zielvereinbarung geschlossen:
1. Individuelle Förder- und Leistungsziele
Das Persönliche Budget dient der Deckung des individuell festgestellten Bedarfs und ermöglicht ein selbstbestimmtes Leben sowie die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Die folgenden konkreten Ziele werden mit dem Budget erreicht:
[Ziel 1, z. B. „Selbstständige Bewältigung des Schulwegs und Pausen durch 10 Stunden/Woche persönliche Assistenz“.]
[Ziel 2, z. B. „Unterstützung im Unterricht und zur Teilhabe an Bildung, 29 Stunden/Woche Anleitung, Teilhabeziele s. Hilfeplan.“]
[Ziel 3, z. B. „Autismus-Therapie 60 Stunden (2 Stunden/Woche) im laufenden Schuljahr“/„Soziale Teilhabe durch Begleitung zu Freizeitaktivitäten.“]
Die Ziele sind konkret, überprüfbar und an die persönliche Lebenssituation des Budgetnehmers/in angepasst.
2. Höhe und Auszahlung des Budgets
Das monatliche Persönliche Budget beträgt [Betrag in Euro, z. B. 3.500,00 €].
Es wird auf folgendes Konto überwiesen:
Kreditinstitut: [Name und BIC]
IBAN: [Kontonummer]
Das Budget ist zweckgebunden auf die vereinbarten Ziele und umfasst Leistungen wie [z. B. Anleitung, Assistenz, Beratung].
3. Mittelverwendung und Nachweisführung
Der Budgetnehmer/in verpflichtet sich, das Budget ausschließlich für die Erreichung der vereinbarten Ziele einzusetzen. Nachweise (z. B. Rechnungen, Berichte, Protokolle) sind [monatlich/vierteljährlich] bis zum [Datum] beim Leistungsträger einzureichen. Die Verwendung wird jährlich überprüft.
4. Qualitätssicherung
Die Erbringung der Leistungen entspricht den anerkannten fachlichen Standards (§ 153 SGB IX). Der Leistungsträger prüft regelmäßig die Erreichung der Ziele und die angemessene Mittelverwendung. Der Budgetnehmer/in kooperiert bei Bedarf mit Qualitätskontrollen.
5. Laufzeit, Änderung und Kündigung
Das Persönliche Budget hat eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten. Die Vereinbarung gilt für den Bewilligungszeitraum [z. B. vom 01.05.2026 bis 30.04.2027]. Änderungen bedürfen der Schriftform. Kündigung ist bei wichtigem Grund möglich (z. B. Nichteinhaltung von Nachweispflichten), mit Frist von [z. B. einem Monat]. Im Kündigungsfall wird der Verwaltungsakt aufgehoben.
Ort, Datum: [Ort, Datum]
Unterschriften:
(Budgetnehmer/in oder Vertreter/in)
(Leistungsträger)
Dieses Muster berücksichtigt die gesetzlichen Mindestanforderungen nach § 29 Abs. 4 SGB IX (Ziele, Nachweis, Qualitätssicherung, Laufzeit). Passen Sie es individuell an und lassen Sie es vor Nutzung prüfen.
Häufige Fallstricke
Zu unklare Ziele: Ziele müssen spezifisch, messbar, realistisch, anspruchsvoll und terminiert (SMART) sein; vage Formulierungen führen zu Ablehnung oder späteren Streitigkeiten. Beim Träger: Zielvereinbarung ohne echte Ziele erstellen, um PB zu vermeiden – gerichtlich angreifbar.
Fehlende Vorbereitung: Keine Einbindung der Teilhabeplanung oder Gutachten, was den Anspruch schwächt.
Nicht-Unterschrift: Die Vereinbarung ist Voraussetzung für die Bewilligung – Nichtunterschrift bei Klärungsbedarf kann zum Verlust des Budgets führen. Besser: Unterschrift mit Anmerkung „unter Vorbehalt der gerichtlichen Überprüfung“
Unzureichende Kalkulation: Vergessen von Ausfällen, Sozialversicherung, Urlaub oder Vertretung durch Nahestehende (nur vorübergehend zulässig); Steuerberatungsbüro.
Übermäßige Nachweispflichten: Träger setzen oft zu hohe Hürden, was die Selbstbestimmung einschränkt.
Enge Zweckbindung: Zu detaillierte Vorgaben schränken Flexibilität ein und widersprechen dem PB-Ziel. Zu strenge Bedingungen: Enge Zweckbindung, hohe Nachweispflichten oder Fachkraftquoten einführen, was Selbstbestimmung verletzt.
Fehlender Bewilligungsbescheid: Zielvereinbarung als Ersatz für Bescheid nutzen – muss separat ergehen.
Missverständnisse zum Persönlichen Budget: Budget als "neue Leistung" oder höher als Sachleistung sehen, was zu Fehlkalkulationen führt.
Die Qualitätssicherung
In der Praxis wird Qualitätssicherung oft so formuliert, dass sie sich auf zwei Punkte stützt: erstens auf die Zufriedenheit der budgetnehmenden Person und zweitens auf die Zielerreichung im vereinbarten Zeitraum. Es ist zu empfehlen, dass der Nachweis möglichst auf die Leistung und ihre Wirkung bezogen wird, nicht auf den Preis. In der Zielvereinbarung muss deshalb festgelegt sein, wie diese Qualitätssicherung und der Nachweis der Bedarfsdeckung erfolgen. Häufig wird auch festgelegt, dass in festen Abständen ein Gespräch über Zielerreichung und Zufriedenheit geführt wird, etwa halbjährlich oder jährlich.
Kündigungsgründe
Erhebliche Verstöße: Fehlende oder unvollständige Nachweise zur Bedarfsdeckung oder Qualitätssicherung; nur bei erheblichen oder wiederholten Fällen (nach Abmahnung).
Wichtiger Grund: Fortsetzung nicht zumutbar, z. B. grobe Pflichtverletzung wie Schaden für Leistungsberechtigte oder gravierende Mängel (§ 29 Abs. 4 S. 4 SGB IX) führen zur Aufhebung des Verwaltungsakts.
Mangelnde Mitwirkung: Keine Kooperation bei Prüfungen; fiskalische Gründe reichen allein nicht aus.
Geänderte Verhältnisse: Selten, da hohe Hürden gelten; keine bloße Rechtswidrigkeit
Rechtliche Anforderungen an Nachweispflichten
Die rechtlichen Anforderungen an Nachweispflichten beim Persönlichen Budget ergeben sich aus § 29 Abs. 4 SGB IX. Sie müssen in der Zielvereinbarung individuell geregelt werden und dienen der Sicherstellung der Zweckbindung sowie Qualität.
Regelung in der Zielvereinbarung: Erforderlichkeit, Art und Umfang des Nachweises müssen explizit vereinbart werden; es gibt also keine einheitliche Vorlage, sondern ist einzelfallbezogen zu formulieren („so wenig wie möglich, so viel wie nötig").
Zweck der Nachweise: Prüfung der Bedarfsdeckung, Zielerreichung und zweckentsprechender Verwendung; Belege auf Leistung bezogen, nicht nur Preis (z. B. Rechnungen, Verträge, Protokolle, Berichte).
Regelmäßige Einreichung: In festgelegten Abständen (z. B. monatlich, quartalsweise oder jährlich) vorlegen; Fristen in der Vereinbarung festsetzen.
Geeignete Belege: Rechnungen, Kontoauszüge, Stunden-/Leistungsnachweise, Arbeitsverträge oder Zielerreichungsberichte; unbürokratisch und einfach.
Qualitätssicherung: Nachweise müssen angemessene Qualität belegen (§§ 123 ff. SGB IX); ggf. Fachpersonal oder Standards einbeziehen. Der Leistungsberechtigte beurteilt seine persönliche Zufriedenheit mit der Erreichung der vereinbarten Ziele. Die eingesetzte Assistenz entspricht in der Qualifikation der bewilligten Leistung/den Vorgaben des Leistungsbescheids
Keine Vorab-Prüfung: Budget als Pauschale im Voraus bewilligen, Nachweise rückwirkend; keine Kostenerstattung.
Konsequenzen bei Mängeln: Bei erheblichen Verstößen Kündigung möglich, aber nur nach Abmahnung und wichtigem Grund.
Rechtsprechung
Zur Erforderlichkeit einer Zielvereinbarung:
Die Zielvereinbarung ist im Verwaltungsverfahren ein öffentlich-rechtlicher Vertrag und schließt das Bedarfsermittlungs- bzw. Gesamtplanverfahren ab. Danach wird der Bewilligungsbescheid erlassen, der das Verfahren beendet. Die Zielvereinbarung soll sicherstellen, dass das Geld zweckgerecht verwendet wird. Da hier weder ein korrektes Bedarfsermittlungsverfahren durchgeführt wurde noch eine Zielvereinbarung zustande kam, ist der Bescheid vom 7.12.2022 (in der Fassung des Widerspruchsbescheids vom 9.2.2023) formell rechtswidrig (SG Mannheim, 22.05.2024 - S 9 SO 306/23).
Nach § 29 SGB IX haben leistungsberechtigte Personen einen Anspruch auf ein persönliches Budget. Das Sozialgericht Gießen hat am 29.10.2020 entschieden, dass dieses Budget im Eilverfahren auch dann gewährt werden kann, wenn noch keine Zielvereinbarung abgeschlossen wurde. Andernfalls hätte die Behörde es in der Hand, den Anspruch auf das persönliche Budget faktisch zu verhindern. (SG Gießen Beschluss, 29.10.2020 - S 18 SO 146/20 ER).