Die achtzehnseitigen Leitlinien der KMK [¹] machen klare Vorgaben auch für die Grundschule in Hessen:
Die Grundschule ermöglicht allen Schülerinnen und Schülern unabhängig von ihrer emotional-sozialen, körperlich-motorischen, kognitiven und sprachlichen Entwicklung eine gleichberechtigte Teilhabe an Bildung. Sie gestaltet das Leben und Lernen so, dass der Diskriminierung und Benachteiligung von Schülerinnen und Schülern z. B. aufgrund von Geschlecht, Behinderung, sprachlichen Hintergründen, sozialer Erfahrung, ökonomischer Lage, kultureller Orientierung, Leistung, Herkunft und Glauben entgegengewirkt wird.
Die Grundschule knüpft an die frühkindlichen Lernerfahrungen und Lernausgangslagen an. Die Jahrgangsstufen 1 und 2 bilden eine pädagogische Einheit, die nach den individuellen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler in ein bis drei Jahren durchlaufen werden kann.
Die Grundschule sichert mit ihrem Auftrag in einem für alle Schülerinnen und Schüler gemeinsamen Bildungsgang die Basis für das weitere Lernen. Sie ermöglicht den Erwerb grundlegender und anschlussfähiger Kompetenzen und vermittelt Werte. Dabei kommt der Sicherung basaler sprachlicher und mathematischer Kompetenzen eine zentrale Bedeutung zu.
Die Grundschule ermöglicht allen Kindern unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen eine gleichberechtigte Teilhabe an Bildung und wirkt aktiv Diskriminierung entgegen. Sie legt durch individuelle Förderung und vielfältige Lernangebote die Basis für das weitere Lernen, sie vermittelt grundlegende Kompetenzen und Werte.
Die Lehrkräfte verstehen die Vielfalt der Schülerinnen und Schüler als Chance für das produktive Von- und Miteinanderlernen. Unterschiedliche Begabungen, Stärken und Interessen werden hierfür zugänglich gemacht und bereichern den Unterricht. Dabei kommt der Förderung der emotionalen und sozialen Entwicklung in der Grundschule ein besonderer Stellenwert zu.
Individualisierte Lernsituationen fördern die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler im Sinne der Bildungsgerechtigkeit. Die Grundschule verknüpft das allgemeine Bildungsangebot mit ergänzenden Bildungs-, Beratungs- oder Unterstützungsangeboten. Die beteiligten Professionen agieren abgestimmt entsprechend den individuellen Bedarfslagen und bieten zusätzlich ganztägige Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten.
Die Grundschule nutzt die Vielfalt der Schülerinnen und Schüler als Chance für gemeinsames Lernen, fördert individuelle Begabungen sowie die emotionale und soziale Entwicklung durch individualisierte Lernsituationen.
Die Grundschule sichert mit ihrem Auftrag in einem für alle Schülerinnen und Schüler gemeinsamen Bildungsgang die Basis für das weitere Lernen. Sie ermöglicht den Erwerb grundlegender und anschlussfähiger Kompetenzen und vermittelt Werte. Dabei kommt der Sicherung basaler sprachlicher und mathematischer Kompetenzen eine zentrale Bedeutung zu. Ein länderübergreifend abgestimmter Stundenrahmen gewährleistet Transparenz und bildet eine Bedingung für die Vergleichbarkeit der pädagogischen Arbeit der Grundschule.
Im Kontext aller Unterrichtsfächer ist fachübergreifendes und fächerverbindendes Arbeiten bedeutsam. Es vernetzt Inhalte verschiedener Fächer. Auf diese Weise bietet sich die Möglichkeit, an Vorwissen und Interessen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen, um komplexe Probleme exemplarisch und multiperspektivisch zu betrachten. Ein lebensweltlicher Zusammenhang wird hergestellt und ganzheitliches Lernen gefördert.
Lernen ist ein individueller, selbstgesteuerter und sozialer Prozess, der durch Lehrkräfte professionell gestaltet wird. Dazu gehören Kommunikation, Interaktion, Reflexion und Kollaboration. Die Kompetenzorientierung fokussiert den Prozess des Lernens in fachübergreifenden und fächerverbindenden, schulischen und außerschulischen Kontexten. Dabei ermöglichen die erworbenen Kompetenzen den Schülerinnen und Schülern, unterschiedliche und unbekannte Anwendungs- und Anforderungssituationen erfolgreich zu bewältigen und sich so als selbstwirksam zu erfahren.
Die Grundschule legt mit einem gemeinsamen Bildungsgang für alle Kinder die Basis für weiteres Lernen, indem sie Kompetenzen und Werte vermittelt sowie die Schüler*innen befähigt, vielfältige Anforderungen selbstwirksam zu bewältigen.
Die individuelle Förderung setzt an den Lern- und Entwicklungsausgangslagen sowie den unterschiedlichen Interessen, Stärken, Potenzialen sowie Talenten der Schülerinnen und Schüler an. Die Basis für eine zielgerichtete pädagogische Förderung bildet stets ein qualitativ hochwertiger und binnendifferenzierter Unterricht. Darauf aufbauend können eine gezielte Förderung für einzelne Gruppen mit spezifischen Entwicklungsbesonderheiten oder zusätzliche Einzelförderungen für Schülerinnen und Schüler mit anhaltendem Lern- oder Entwicklungsbedarf erfolgen.
Leistungsanforderungen, die individuell angemessen, herausfordernd und erfüllbar sind, fördern Anstrengungsbereitschaft und Leistungsmotivation, Lernfreude und Selbstwertgefühl. Besonders für den Erwerb basaler Kompetenzen ist intelligentes und regelmäßiges Üben unabdingbar.
Individuelle Förderung basiert auf einem qualitativ hochwertigen, binnendifferenzierten Unterricht, der an den unterschiedlichen Lernvoraussetzungen, Interessen, Stärken und Potenzialen der Schülerinnen und Schüler ansetzt und durch gezielte Gruppen- oder Einzelfördermaßnahmen ergänzt wird.
[¹]: Vereinbarung zur Arbeit in der Grundschule (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.03.2024), https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2024/2024_03_15-Vereinbarung-Grundschule.pdf