Zuvor: Antwort Henzel Februar 2018.pdf
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe betroffene Eltern,
aufgrund der Notlage der nicht bewilligten bzw. fehlenden Schulbegleitungen in Frankfurt am Main und ihrer Folgen für unsere Kinder haben wir die Informationen im Anhang für Eltern und Betroffene zusammengestellt.
Wir bitten das Jugendamt nochmals, die eigene Vorgehensweise kritisch zu prüfen. Die bestehenden Probleme erfordern eine Lösung!
- Wir fordern die "unverzügliche" und fristgerechte Erstellung der Bescheide.
- Wir erwarten die Aufhebung der willkürlich festgelegten Kriterien bei der Unterscheidung nach SGB VIII/SGB XII bei THA/Schulbegleitung.
- Wir gehen davon aus, dass bei THA/Schulbegleitung die Teilhabe des Kindes an schulischer Bildung immer im Fokus steht.
- Wir empfinden die erzwungenen Hausbesuche von Mitarbeitern des Jugendamtes (Überprüfung des Erziehungsstils der Eltern, Inaugenscheinnahme von Geschwisterkindern, Blick auf Größe und Einrichtung des Kinderzimmers etc.) im Zusammenhang mit THA/Schulbegleitung (Hilfen zur angemessenen Schulbildung) als Eingriff in unsere Privatsphäre und unsere persönlichen Rechte.
- Wir fühlen uns bei Beantragung von Hilfe zur Teilhabe unseres Kindes am schulischen Leben zum Objekt einer proaktiven Überprüfung im Sinne der "Hilfen zur Erziehung" degradiert.
- Wir gehen davon aus, dass für unsere Kinder mit Behinderungen in der Schule und durch die Schule entsprechende schulische Konzepte (Schulischer Bildungs- und Erziehungsauftrag!) entwickelt werden und dass das Jugendamt hier konstruktiv mit Schule und Eltern zusammenarbeitet anstatt eigene Vorstellungen von potentieller Erziehungsnotwendigkeit fürs Kind zu entwickeln.
- Wir gewinnen den Eindruck, dass die Fachkräfte in den Sozialrathäusern bei der Bearbeitung von Anträgen auf THA/Schulbegleitung durch die eigenen Auflagen der Behörde zunehmend überfordert und verunsichert sind.
- Wir bitten um Anleitung und Fortbildung dieser Mitarbeiter insbesondere hinsichtlich der Definition von Behinderung im Sinne der UN-BRK, um Bewusstseinsbildung für einen sensiblen Umgang mit der bestehenden Behinderung des Kindes und den Auswirkungen auf seine Teilhabe.
- Wir hoffen, dass Mehrfachbehinderung sofort berücksichtigt und bei nicht eindeutiger Ausprägung der Behinderung (z.B. bei Autismus) die Zuständigkeitsklärung nicht auf das Ergebnis eines Intelligenztests zu reduziert wird.
- Wir freuen uns, wenn die Vertreter der Jugend- und Sozialbehörde im Sinne der Bildungspartnerschaft uns Eltern auf Augenhöhe begegnen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dorothea Terpitz
1. Vorsitzende Gemeinsam leben Hessen e.V.
Fachkraäftemangel bei Schulbegleitung.pdf
Hier der Link zum Offenen Brief der Lebenshilfe Frankfurt:
Antwort Jugendamt.pdf
ergänzende Information
Hintergrund: Elterninformation zu THA SGB VIII.pdf
GlH e.V. Fachinformation: Schulbegleitungen nach SGB VIII