Empfehlungen des UN-Fachausschusses

Inklusion UN-BRK Anspruch auf Förderung Recht auf Bildung

Das Staatenprüfverfahren der UNO und die Empfehlungen des UN-Fachausschusses zur Umsetzung der UN-BRK 2023

Am 29./30. August 2023 fand in Genf das Anhörungsverfahren zur Umsetzung der UN-BRK in Deutschland vor dem Fachausschuss der Vereinten Nationen statt. Der Fachausschuss hat daraufhin klare Empfehlungen an Bund und Länder zur Umsetzung der UN-BRK im Bereich Bildung ausgesprochen, dass Deutschland das Sondersystem abbauen und inklusive Bildung realisieren muss. Und er hat Vorschläge gemacht, wie das Ziel der UN-BRK für Kinder und Jugendliche im Bereich Bildung umgesetzt werden kann. Bildung (Artikel 24) Das Komitee ist besorgt über die mangelnde vollständige Umsetzung der inklusiven Bildung im gesamten Bildungssystem, die Verbreitung von Sonderschulen und -klassen sowie die verschiedenen Barrieren, mit denen Kinder mit Behinderungen und ihre Familien konfrontiert sind, um sich in Regelschulen einzuschreiben und ihr Studium abzuschließen, einschließlich:
(a) Der Mangel an klaren Mechanismen zur Förderung der inklusiven Bildung auf Landes- undkommunaler Ebene;
(b) Fehlvorstellungen und negative Wahrnehmungen zur inklusiven Bildung bei einigen Exekutivorganen, die Elternanfragen zur Einschulung ihrer Kinder in Regelschulen möglicherweise als Hinweis auf "Unfähigkeit zur Betreuung ihres Kindes" interpretieren;
(c) Der Mangel an Barrierefreiheit und Unterbringung in öffentlichen Schulen sowie das Fehlen von barrierefreiem Transport, insbesondere in ländlichen Gebieten.
(d) Unzureichende Schulungen für Lehrerinnen und Lehrer sowie das nicht-pädagogische Personal zum Recht auf inklusive Bildung sowie zur Entwicklung spezifischer Fähigkeiten und Unterrichtsmethoden und berichteter Druck auf Eltern, Kinder mit Behinderungen in Sonderschulen einzuschreiben.

In Erinnerung an ihren allgemeinen Kommentar Nr. 4 (2016) zur inklusiven Bildung

empfiehlt das Komitee dem Staatspartei, in enger Abstimmung mit und aktiver Beteiligung von Schülern mit Behinderungen, ihren Familien und repräsentativen Organisationen:
(a) Einen umfassenden Plan zur Beschleunigung des Übergangs von Sonderschulung zu inklusiver Bildung auf Landes- und kommunaler Ebene mit konkreten Zeitplänen, menschlichen, technischen und finanziellen Ressourcenzuweisungen und klaren Verantwortlichkeiten für Umsetzung und Überwachung zu entwickeln;
(b) Sensibilisierungs- und Bildungskampagnen zur Förderung inklusiver Bildung auf Gemeindeebene und bei den zuständigen Behörden umzusetzen;
(c) Sicherzustellen, dass Kinder mit Behinderungen Regelschulen besuchen können, einschließlich der Verbesserung der Zugänglichkeit und Anpassung an alle Arten von Behinderungen sowie der Bereitstellung geeigneter Regelungen für den Transport, insbesondere in ländlichen Gebieten;
(d) Kontinuierliche Schulungen für Lehrerinnen und Lehrer sowie nicht-pädagogisches Personal zur inklusiven Bildung auf allen Ebenen sicherzustellen, einschließlich Schulungen in Gebärdensprache und anderen barrierefreien Formaten von Informationen und Kommunikation, und ein Überwachungssystem zur Beseitigung aller Formen direkter und indirekter Diskriminierung gegenüber Kindern mit Behinderungen und ihren Familien zu entwickeln.

Erstmals äußert sich der Fachausschuss auch zur Situation der Flüchtlingskinder:

Das Komitee ist besorgt über das Fehlen von Daten zum Zugang von Flüchtlingskindern mit Behinderungen zur Bildung und zu Regelschulen.

Das Komitee empfiehlt dem Staatspartei, ausreichende Ressourcen für die regelmäßige Erfassung von Daten bereitzustellen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Art der Behinderung, über die Anzahl und den Anteil von Flüchtlingskindern mit Behinderungen, die Zugang zur Bildung haben und in Regelschulen und Sonderschulen eingeschrieben sind, sowie über die Abbruchraten.