Die schulfachliche Aufsicht des Staatlichen Schulamtes für Sonderpädagogik und Inklusion in Frankfurt am Main lässt derzeit für das Übergangsverfahren 4/5 für die Feststellung des Förderschwerpunktes bei den Kindern mit bereits bestehendem Förderbedarf ein vereinfachtes Formular zur Erstellung der förderdiagnostischen Stellungnahme zu.
Dieses Formular entspricht NICHT den schulrechtlichen Vorgaben.
Die Sonderpädagogik trägt hier eine hohe Verantwortung für das einzelne Kind und seinen individuellen Bildungsweg!
Mit Erlass vom 1. September 2020, AZ: III.A.1 – 170.000.084-00886 (vgl. Amtsblatt 10/20, S. 564 - 599) ist genau festgelegt, wie das Feststellungs-Verfahren im Rahmen der Überprüfung des Förderschwerpunktes abzulaufen hat. Hier finden Sie auch die richtigen Formulare, die für ein Feststellungsverfahren zu nutzen sind. Diese Vorgaben sind unabhängig von einer erstmaligen Feststellung oder einem erneuten Verfahren aufgrund von Schulwechsel! "Die förderdiagnostische Stellungnahme ist das Ergebnis einer Untersuchung nach § 71 HSchG." (Erlass, S. 571) Sie unterliegt festen Standards und Kriterien (nach § 9 Abs. 2 VOSB) die im Erlass beschrieben und erklärt sind.
Die erneute Begutachtung Ihres Kindes dient dazu, ein umfassendes und mehrperspektivisches Bild zu geben und damit konkrete Empfehlungen zur weiteren Förderung in der neuen Schule abgeben zu können.
Die Stellungnahme muss daher Auskunft geben über:
Diese Aspekte sind wichtig, um einen guten Übergang für Ihr Kind in die neue Schule zu gewährleisten.
Die förderdiagnostische Stellungnahme hilft der weiterführenden Schule bei der Einschätzung der Fähigkeiten und des Leistungspotenzials Ihres Kindes.
Sie ist die Basis für die weitere Förderung Ihres Kindes und für die Erstellung des individuellen Förderplans.
Damit sie die nötige Aussagekraft hat, muss die den formellen Kriterien und Standards auch entsprechen.